[Nr. 78 / 18.03.2024 / Gemeindeausschuss]
Ordentliche Neufeststellung der aktiven und passiven Rückstände zum 31.12.2023. Bestimmung des zweckgebundenen Mehrjahresfonds mit daraus folgender Abänderung des Haushaltsvoranschlages 2024 - 2026. Genehmigung